RME 12Mic

    RME 12Mic


    Der RME 12Mic ist ein fernbedienbarer 12-Kanal-Mikrofonvorverstärker mit kompromissloser A/D-Wandlung, integrierter AVB- und MADI-Konnektivität und einer Vielzahl von Funktionen, die ihn zu einem perfekten Begleiter für jede professionelle Aufnahme machen.

    2.449,00 CHF
    Menge
    1-2 Tage

    12-Kanal digital gesteuerter Mikrofonvorverstärker mit AVB und MADI

    Der RME 12Mic ist ein fernbedienbarer 12-Kanal-Mikrofonvorverstärker mit kompromissloser A/D-Wandlung, integrierter AVB- und MADI-Konnektivität und einer Vielzahl von Funktionen, die ihn zu einem perfekten Begleiter für jede professionelle Aufnahme machen.

    DER ERSTE RME-VORVERSTÄRKER FÜR AUDIONETZWERKE

    Der RME 12Mic verfügt über zwölf Mikrofon- und Line-Eingänge mit kompromissloser Digitalwandlung in Studioqualität, fernsteuerbaren Gain-Pegeln, integrierter MADI- und AVB-Konnektivität sowie einer Vielzahl zusätzlicher Funktionen - der perfekte Begleiter für jedes professionelle Recording-Setup.

    ZWÖLF TRANSPARENTE MIKROFONVORVERSTÄRKER FÜR EINE AUSSERGEWÖHNLICHE WANDLER-PERFORMANCE

    Die Mikrofon-Eingangskanäle ohne PAD-Schalter bieten eine Verstärkung bis zu 75 dB für Signale bis zu +18 dBu. Wandlerseitig glänzt der 12Mic mit einem herausragenden Signal-Rauschabstand von 121,2 dB(A) auf allen Kanälen. Die zwölf frontseitigen XLR-Anschlüsse verarbeiten jeweils Mikrofon- und Line-Signale, von denen die ersten vier als Kombianschlüsse für TRS-Stecker ausgeführt sind und den Anschluss hochohmiger Instrumentensignale (Hi-Z) unterstützen.

    MADI & ADAT FÜR MAXIMALE FLEXIBILITÄT

    MADI-Ein- und Ausgänge stehen in koaxialer und optischer Ausführung (über ein SPF-Modul) zur Verfügung und unterstützen die Verkettung, Zusammenführung und Wandlung von MADI-Signalen mit extrem niedriger Latenz. Die drei optischen ADAT-Ausgänge ermöglichen die Übertragung von bis zu 24 Kanälen im Single-Speed-Modus (z.B. eine Kombination aus Mikrofoneingängen, MADI- und AVB-Signalen) bzw. bis zu 12 Ausgangskanälen bei 96 kHz Samplerate und gewährleisten die Kompatibilität mit einer Vielzahl von Audio Interfaces. Darüber hinaus lassen sich auch die ADAT-Ports zum Senden von Monitor-Mischungen aus AVB- oder MADI-Eingangssignalen auf externe DA-Wandler und/oder Kopfhörerverstärker verwenden.

    ZWEI VOLLSTÄNDIG REDUNDANTE NETZWERK-ANSCHLÜSSE

    Erstmals präsentiert RME ein AVB-Gerät mit zwei vollständig redundanten Netzwerk-Ports auf Basis der MILAN-Richtlinien. Der RME AVB Core setzt die IEEE-Standards für Audio Streaming, Geräteerkennung und Steuerung konsequent um. Auf diese Weise werden RME-Geräte von jedem AVB-Controller erkannt und lassen sich umfassend steuern, so dass herstellerspezifische Steuerprotokolle der Vergangenheit angehören. Jedes am 12Mic eintreffende Signal lässt sich mit fester Latenz und garantierter Bandbreite über ein Netzwerk streamen, ohne auf einen Switch zurückgreifen zu müssen.

    RME

    Besondere Bestellnummern

    Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)

    Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)

    Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.

    Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.

    Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.

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