
Warm Audio EQP-WA
Mit dem EQP-WA präsentiert Warm Audio einen liebevollen Nachbau des wohl berühmtesten und begehrtesten Röhren-Equalizers der Studio-Geschichte, dem Pultec-EQP-1A.
Legendärer Röhrenkompressor mit Optokoppler
Obwohl sich digitale Tontechnik und Mixing im Rechner rasant weiterentwickelt haben in den letzten Jahren ist dies immer nur eine Annäherung an das analoge Ideal und nie das exakte Abbild. Kein Simulation vermag es, Signale derart sanft und warm zu umschmeicheln wie es der 2A-Kompressor kann. Vocals und Bass verschafft der WA-2A eine sanfte, nachsichtige Dichte bei gleichzeitiger Beibehaltung der Konturen.
Bei der Entwicklung des WA-2A hat Warm Audio viel Wert darauf gelegt, das gleiche 4 Röhren-Design, die beiden Übertrager und die gleiche optische Photo-Zelle zu benutzen wie sie bereits im Original vorgesehen waren. Der große Unterschied zum Original jedoch ist, dass dieser klassische Boutique-Kompressor als WA-2A nun endlich für viele User erschwinglich ist.
Features:
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.