

Die Wahl des Profis für perfekten Broadcast-Klang Bietet höchste Flexibilität beim Außendreh und Field Recording. G4 ist ein robustes, drahtloses Mikrofonsystem für flexible Anbringung an allen Kameras und einfachste Handhabung.
Deckt alle Arten von Anwendungen am Film-Set ab: Der mit 48 V Phantomspeisung ausgestattete SKP 500 verwandelt alle drahtgebundene Mikrofone in drahtlose Mikrofone, das MKE 2 Gold ist ein hochmodernes Ansteckmikrofon, das höchste Sprachverständlichkeit bietet.
Die Wahl des Profis für perfekten Broadcast-Klang Bietet höchste Flexibilität beim Außendreh und Field Recording. G4 ist ein robustes, drahtloses Mikrofonsystem für flexible Anbringung an allen Kameras und einfachste Handhabung.
Deckt alle Arten von Anwendungen am Film-Set ab: Der mit 48 V Phantomspeisung ausgestattete SKP 500 verwandelt alle drahtgebundene Mikrofone in drahtlose Mikrofone, das MKE 2 Gold ist ein hochmodernes Ansteckmikrofon, das höchste Sprachverständlichkeit bietet.
Merkmale
Lieferumfang
MKE 2
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.