
Pioneer DDJ REV1
2-Kanal-Profi-DJ-Controller im Scratch-Stil für Serato DJ Lite (schwarz).
iLoud Micro Monitor ist das kleinste Studio-Referenz-Monitorpaar weltweit. Die beiden transportablen bi-amped Lautsprecherboxen leisten 50 Watt RMS und verfügen über 4 high-performance class D Verstärker inklusive 45 Hz Bass-Extension.
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iLoud Micro Monitor ist das kleinste Studio-Referenz-Monitorpaar weltweit. Die beiden transportablen bi-amped Lautsprecherboxen leisten 50 Watt RMS und verfügen über 4 high-performance class D Verstärker inklusive 45 Hz Bass-Extension. Beide Boxen sind mit einem 3/4“ Tweeter, einem 3“ Woofer und einer Bassreflex-Öffnung ausgestattet. Ein 56-bit DSP sorgt für eine lineare Frequenzwiedergabe, die mit Hilfe von 3 rückwärtigen Schaltern angepasst werden kann. Die Monitore können in 2 verschiedenen Winkeln der jeweiligen Hörposition optimal angeglichen werden. Ebenso wie der beliebte iLoud kann auch iLoud Micro Monitor drahtlos über Bluetooth betrieben werden.
Features:
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.