
iConnectivity mioXC
iConnectivity mioXC- Das USB Typ-C 1x1 MIDI-Interface für Mac, PC, iOS oder Android
Green Screen ist eine standfeste Lösung speziell für Chroma-Keying-Anwendungen mit Kameras.
Die Leinwand für Content-Produzenten.
Green Screen ist eine standfeste Lösung speziell für Chroma-Keying-Anwendungen mit Kameras. Ab sofort ist deine Bühne jederzeit für professionelle Broadcasts bereit - innerhalb von Sekunden.
Sofortige Immersion.
Green Screen eignet sich auch für die Nutzung in engen Räumen und garantiert eine knitterfreie, perfekt grüne Oberfläche. Schalte die Beleuchtung ein, setz dich hin und lass deiner Kreativität freien Lauf.
Für schnellen Auf- und Abbau entwickelt.
Du hast genug für heute? Das Einpacken dauert nicht länger als der Aufbau – im Handumdrehen hast du Green Screen wieder eingepackt. Schaffe Raum für dich, denn jetzt kannst du dir sicher sein: mit Green Screen an der Seite ist dein Broadcast-Setup innerhalb von Sekunden wieder da.
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.