

Modernes und kompaktes, monophones Interface, das MIDI-Daten zu CVs, Gate-Signalen und Clocks wandelt.
Modernes und kompaktes, monophones Interface, das MIDI-Daten zu CVs, Gate-Signalen und Clocks wandelt. Sogar die Transportfunktionen Run/Stop und Reset sind in diesem Modul enthalten - auf sechs Teileinheiten ist das eine ganze Menge! Es kann mittels USB direkt an einen Rechner, iPod / iPad angeschlossen werden oder konventionell über MIDI-Buchse an andere Geräte.
Ganz oben befinden sich die digitalen Eingänge in Form einer MIDI-DIN-Buchse und eines USB-Eingangs sowie die Learn-Taste zum Programmieren des MIDI-Empfangskanals.
Mittig, blau unterlegt sind die Ausgänge für Schaltsignale:
Unten, schwarz hinterlegt sind CV-Ausgänge:
MIDI-Eingänge: 1x DIN-Buchse, 1x USB-Anschluss
1/16 Clock-Ausgang, variabler Clock-Ausgang, Run/Stop-Ausgang, Reset-Ausgang
CV-Ausgänge: Pitch, Modulationsrad, Velocity, CC #2
Gate-Ausgang, Trigger-Ausgang
3 HE Eurorack-Modul, 6 TE breit, 40 mm tief
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.