

Kompaktes ultraleichtes digitales high-definition Mikrofon-Interface für iPhone, iPad, MAC und PC
iRig Pre HD arbeitet mit 24-bit/96kHz und verfügt über einen Neutrik XLR Mikrofon-Eingang mit professioneller Vorverstärkung, Phantomspeisung und Gain-Regelung, die mit Hilfe der Multi-Colour-LED auch optisch unterstützt wird. iRig Pre HD ist auch für iPhone 7 und 8 geeignet dank eines Kopfhörerausgangs mit Lautstärkeregelung und Direct-Monitoring-Schalter für latenzfreies Mithören. iRig Pre HD arbeitet mit Bus-Power, 2 AA Batterien (im Lieferumfang enthalten) bringen genügend Strom, um die 48 Volt Phantomspeisung für Kondenser-Mikros zu gewährleisten.
Zum Lieferumfang gehören MFi-zertifizierte Lighting- und USB-Kabel für die Verbindung zum iPhone, iPad, MAC oder PC und ein umfangreiches Software-Paket bestehend aus MicPack for VocaLive (virtuelle Modelle verschiedener Mikros, sowie diverse Effekte), Mic Room für MAC und PC (eine virtuelle Kollektion von 20 Mikrofonen) und Pro Bundle for iRig Recorder (professionelle Effekte).
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.