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Noise Engineering Vox Digitalis
Intuitive 1-16 step pitch CV sequencer with pattern saving and randomization
Voltera ist ein Expander für den Trigger- und Gate-Sequenzer Metron, der diesen um 4 bipolare Spannungsspuren erweitert. Bis zu 16 Volteras können an einen Metron angeschlossen werden, sodass bis zu 64 CV-Ausgänge zur Verfügung stehen.
Voltera ist ein Expander für den Trigger- und Gate-Sequenzer Metron, der diesen um 4 bipolare Spannungsspuren erweitert. Bis zu 16 Volteras können an einen Metron angeschlossen werden, sodass bis zu 64 CV-Ausgänge zur Verfügung stehen.
Mit unabhängigen Spannungsbereichen und Quantisierungseinstellungen pro Spur ermöglicht Voltera die gleichzeitige Echtzeitsteuerung von 4 verschiedenen Parametern, sodass Sie die Spur auf den Parameter einstellen können, den Sie gerade sequenzieren.
In Verbindung mit dem Voltera ist es möglich, Melodien und Parameter mit dem Metron einfach zu sequenzieren.
Eigenschaften
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.