

Das TAI–4 ist die hochwertige Schnittstelle Deines Eruorack-Systems zur Außenwelt. Es bietet jeweils zwei Ein- und Ausgangskanäle, um symmetrische Signale ins Modularsystem einzuspeisen bzw. um, umgekehrt, unsymmetrische Signale innerhalb des Modularsystems zu symmetrieren und für die externe Weiterverarbeitung bereitzustellen.
Qualität und Charakter
Das TAI–4 ist die hochwertige Schnittstelle Deines Eruorack-Systems zur Außenwelt. Es bietet jeweils zwei Ein- und Ausgangskanäle, um symmetrische Signale ins Modularsystem einzuspeisen bzw. um, umgekehrt, unsymmetrische Signale innerhalb des Modularsystems zu symmetrieren und für die externe Weiterverarbeitung bereitzustellen.
Im Gegensatz zu anderen Ausgangs/Eingangs-Modulen arbeitet das TAI–4 mit speziell entwickelten Audioübertragern zur galvanischen Trennung und verhindert so das Auftreten von Brummschleifen.
Audioeigenschaften
Eingangssektion
Ausgangssektion
Produkteigenschaften:
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.