

Perfekter Broadcast-Klang dank höchster Flexibilität beim Außendreh und Field Recording. G4 ist ein robustes, drahtloses Mikrofonsystem für flexible Anbringung an allen Kameras und einfachste Handhabung.
Robustes drahtloses All-in-One-System, flexibel einsetzbar für Audioaufnahmen in Broadcast-Qualität, inklusive des Ansteckmikrofons ME 2-II (Kugel-Charakteristik) oder des ME 4 (Nieren-Charakteristik) für ausgezeichnete Sprachverständlichkeit und den täglichen Gebrauch.
Perfekter Broadcast-Klang dank höchster Flexibilität beim Außendreh und Field Recording. G4 ist ein robustes, drahtloses Mikrofonsystem für flexible Anbringung an allen Kameras und einfachste Handhabung.
Robustes drahtloses All-in-One-System, flexibel einsetzbar für Audioaufnahmen in Broadcast-Qualität, inklusive des Ansteckmikrofons ME 2-II (Kugel-Charakteristik) oder des ME 4 (Nieren-Charakteristik) für ausgezeichnete Sprachverständlichkeit und den täglichen Gebrauch.
Merkmale
Lieferumfang
ME 2
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.