

Nicht nur äußerlich hat er zugelegt, auch die inneren Werte haben eine beachtliche Steigerung erfahren: Neben der virtuell analogen Synthese und den klassischen Wavetables kommen ganze 60 Megabytes Speicher für Samples dazu.
Stellen Sie sich vor, einer typischen Wavetable-Fläche einen stimmähnlichen Rauschanteil hinzuzufügen, einen virtuell-analogen Soloklang um ein knackiges Anschlag-Sample zu ergänzen, oder andere Samples mit den unzähligen Oszillator- und Filtermodulationen zu verfremden.
Spielen können Sie Ihre Klangkreationen auf der hochwertigen Klaviatur, die nicht nur anschlagdynamisch ist, sondern auch auf Aftertouch reagiert. Pitchbend- und Modulationsrad stehen zu Ihrer Verfügung und ein Sustainpedal dürfen Sie selbstverständlich ebenfalls anschließen.
Das alles ist verpackt in einem schlanken Metallgehäuse mit großem grafischen Display, Endlosreglern aus Edelstahl und internem Netzteil.
Und trotz des unschlagbaren Preises gibt es noch was ganz besonders dazu:
Liebesgrüße aus Waldorf!
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.