

Mit dem neuen Modell 2950 erhielt eines der bekanntesten SPL-Geräte ein Facelift, das unsere Kanalzüge Frontliner, Channel One und Track One optisch zusammenfasst und in das neue SPL-Design einreiht. Technisch hat sich nichts geändert – die bewährte Qualität haben wir bewusst fortgeführt.
Mit dem neuen Modell 2950 erhielt eines der bekanntesten SPL-Geräte ein Facelift, das unsere Kanalzüge Frontliner, Channel One und Track One optisch zusammenfasst und in das neue SPL-Design einreiht. Technisch hat sich nichts geändert – die bewährte Qualität haben wir bewusst fortgeführt.
Der Channel One hat als kompletter Kanalzug alle Tools an Bord, um Stimmen, Instrumente und digitale oder analoge Audio-Quellen mit optimaler Qualität aufzuzeichnen.
Der Channel One ist der ideale Kanalzug für sichere Ergebnisse bei höchsten klanglichen Ansprüchen. Umfangreiche Automationen für schnelle Bedienbarkeit und musikalisches Klangverhalten gewährleisten erstklassige Aufnahmen vom ersten Take an.
Vorverstärker
Die Vorverstärkungsstufen bieten drei Eingänge:
De-Esser
Der De-Esser entfernt störende S-Laute ohne klangliche Beeinträchtigungen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kompressor-Techniken werden die S-Frequenzen sehr schmalbandig bearbeitet. Der Auto-Threshold-Modus stellt auch bei schwankendem Abstand zum Mikrofon eine konstante Bearbeitung sicher. Die Bedienung beschränkt sich auf die Einstellung der gewünschten S-Reduktion.
Insert
Über den Insert (Send/Return) können externe Effektgeräte eingeschleift oder etwa das reine Vorstufensignal rausgeschickt werden.
Kompressor/Limiter
Die Kompressor/Limiter-Sektion basiert auf SPLs Double-VCA-Drive®-Schaltung, die hervorragende Rausch- und Verzerrungsdaten aufweist und selbst bei extremen Einstellungen musikalische Ergebnisse liefert. Auch der Kompressor ist über einen Regler extrem einfach zu bedienen. Das Noise Gate mit Auto-Release-Circuit® arbeitet knack- und flatterfrei; Hallfahnen werden ”erkannt” und nicht abgeschnitten.
3-Band EQ
Für den Channel One wurde eine neue EQ-Sektion entworfen, die speziell für die Bearbeitung von Stimmen sowie akustischer und elektronischer Instrumente ausgelegt ist. Neben Low-, Mid-Hi- und Air-Band-Filtern dient eine Feldeffekt-Verzerrungsstufe zum charaktervollen Anzerren verzerrungswürdiger Signale.
Kopfhörermonitor
Einzigartig in dieser Gerätekategorie: Mit dem Kopfhörermonitor kann dem Sänger/Sprecher endlich ohne Umweg ein individueller Mix ohne Latenzprobleme zugeführt werden. Der Mix über ein Mischpult ist nicht mehr nötig.
Technische Daten:
Frequenzbereich: 10Hz-100kHz (100kHz = -3dB)
Gleichtaktunterdrückung:
Klirrfaktor Mikrofonvorstufe (A-bewertet):
Klirrfaktor Line-/Instrumentvorstufe (A-bewertet)
Eingangsimpedanz: Line: 20 kOhm / Instrument: 1 MOhm
Max. Eingangspegel: Line: +22dBu / Instrument: +14dBu
Dynamikumfang: 119dB
Max. Ausgangspegel XLR / Klinke: +20dBu
Ausgangsimpedanz: <50 Ohm
Kopfhörerverstärker (über Mikrofoneingang und bei 0dBu Ausgangspegel)
Maße & Gewicht
BxHxT: 482 x 88 x 210mm
Gewicht 4,15kg
Technische Daten
Besondere Bestellnummern
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group Factoring AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB)
Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 10 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten.
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.
Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Group Factoring AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt.